Verkehrsrecht
Von Knöllchen bis Kaufvertrag.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht vertrete ich Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Insbesondere die Geltendmachung und Regulierung von materiellen und immateriellen Ansprüchen auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall wird von mir unverzüglich geprüft, bearbeitet und in Angriff genommen. Dabei sind Kontaktaufnahmen zum gegnerischen Haftpflichtversicherer, zur Polizei, zu Zeugen, zu Kfz-Sachverständigen, zur Werkstatt, bei Leasing-Fahrzeugen zum Leasinggeber, zur Bank, etc. selbstverständlich.
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrsrecht, die Ihnen vorgeworfen werden , werden von mir –auch bundesweit- verteidigt. Hierunter fallen unter Anderem:
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Fahren unter Alkohol oder Drogen
- Fahrerflucht
- Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- illegales Straßenrennen §315 dStGB
Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug nach § 69a StGB stehe ich Ihnen gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde (in Berlin : LABO) zur Seite: z.B. bei der Beachtung der zu erfüllenden Voraussetzungen (wie z.B. MPU, Abstinenznachweis), der Fristen, der vorzulegenden Unterlagen. Auch bei der Lösung von eventuell auftretenden Problemen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug bin ich behilflich. Das gilt auch für einen Führerscheinentzug auf dem Verwaltungswege.
Auch Probleme beim oder nach dem Autokauf von Gebrauchtfahrzeugen oder Neufahrzeugen ( wie z.B. dem Fehlen zugesicherter Eigenschaft, Motorschaden, Kilometerstand, usw.) sollen für Sie mit meiner qualifizierten juristischen Hilfe einer bestmöglichen Lösung zugeführt werden.